Feuerlöscherüberprüfung

Vorbeugender Brandschutz ist enorm wichtig – dazu zählen auch Feuerlöscher in den verschiedensten Ausführungen und Größen.

Sollte bei Ihnen zu Hause ein Brand ausbrechen, sind die wenigen Minuten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte oft ausschlaggebend. Wer einen (oder im Idealfall mehrere) Feuerlöscher besitzt und die Handhabung beherrscht, der kann die Ausbreitung des Brandes verhindern oder zumindest effektiv eindämmen, bis die Einsatzkräfte eintreffen.

Damit Ihr Feuerlöscher im Ernstfall auch einwandfrei funktioniert, sollte er mindestens alle zwei Jahre von fachkundigem Personal überprüft werden.

Deshalb findet in unserem Zeughaus einmal jährlich (immer am letzten Freitag und Samstag im April) die Feuerlöscherüberprüfung statt. Bei dieser Überprüfung werden Ihre Feuerlöscher von externem Fachpersonal auf Herz und Nieren geprüft und wenn nötig repariert.

Gerne können Sie sich bei diesem Event auch neue oder zusätzliche Qualitäts-Feuerlöscher anschaffen. Eine Beratung, welche Art von Löscher für Ihr Eigenheim oder Ihr Auto am besten wäre, ist selbstverständlich inklusive. Neben den Feuerlöschern gibt es auch noch weitere Brandschutzartikel zu kaufen (wie z.B. Rauchmelder, Löschdecken etc.).

Der Verkauf der Brandschutzartikel findet durch das externe Fachpersonal statt und wird nicht von der FF Neukirchen durchgeführt.

Entfernen von Wespen- und Hornissennestern

In Notfällen (wenn z.B. eine betroffene Person allergisch ist – wenn Gefahr in Verzug ist) führen wir für Sie gerne die Entfernung eines Nestes durch. Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall NICHT über die Notrufnummer, sondern wenden Sie sich direkt an uns (07618/8222).

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Bienen, Wespen und Hornissen.

Bienennester werden von der freiwilligen Feuerwehr Neukirchen nicht entfernt, da es sich bei Bienen um nützliche Insekten handelt und der Bestand ohnehin schon zu gering ist. Grundsätzlich sollten Bienennester niemals entfernt, sondern nur umgesiedelt werden. Wenn Sie ein Bienennest haben, welches Sie stört, dann wenden Sie sich bezüglich der Umsiedelung bitte an einen Imker in Ihrer Nähe.

Hornissen stehen unter Artenschutz – deshalb sollte auch hier zuerst eine Umsiedelung des Nestes angedacht werden. Dafür wenden Sie sich bitte ebenfalls an einen Imker in Ihrer Nähe. Wenn das Nest nicht umgesiedelt werden kann (weil es z.B. an einer schwer zugänglichen Stelle unter dem Dach liegt) darf es aber entfernt werden.

Wir verwenden ausschließlich ein biologisch abbaubares Insektenmittel welches für Haustiere wie z.B. Hunde und Katzen nicht gefährlich ist.

Grundsätzlich gilt (egal um welche Art von Nest es sich handelt): Das Nest wird zuerst von uns vor Ort besichtigt – danach wird entschieden wie mit dem Nest verfahren wird.

Bitte beachten Sie, dass die Freiwillige Feuerwehr, wie bereits oben erwähnt, nur in Notfällen die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern durchführt – handelt es sich um keinen Notfall, so wenden Sie sich bitte an einen Imker oder Schädlingsbekämpfer in Ihrer Nähe.

Wassertransporte

Das Befüllen von privaten Hochbehältern (gespeist durch private Quellen) für die Trinkwasserversorgung darf von der freiwilligen Feuerwehr nur dann durchgeführt werden, wenn die Wasserquelle, durch z.B. länger anhaltende Trockenheit, kein oder zu wenig Wasser liefert.

Das Befüllen von Schwimmbädern ist uns als freiwillige Feuerwehr nur dann erlaubt, wenn der betroffene Haushalt über KEINEN Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde verfügt.

Über den genauen Ablauf, die Verrechnung der benötigten Wassermenge und sonstige Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei einem Anruf unter 07618 8222.